Hintergrund und Zielsetzung
Mit Geldern aus dem Förderprogramm „Stadtumbau West“ hat die Stadt Dortmund einen Stadtteilfonds eingerichtet. Darin stehen jährlich 37.500 € für Aktivitäten und Projekte aus der Bewohnerschaft des Stadtumbaugebiets Hörde-Zentrum zur Verfügung. Anträge können Bewohner*innen oder Bewohner*innengruppen, Initiativen oder Vereine stellen.
Die Projekte sollen dazu beitragen Nachbarschaften im Quartier zu stärken, die Integration zu fördern oder das Wohnumfeld und die Stadtteilkultur aufzuwerten. Wünschenswert sind die Förderung des ehrenamtlichen Engagements und die Vernetzung der verschiedenen Akteure des Quartiers. Ein weiteres Ziel ist, das Image des Quartiers zu verbessern.
Vielfältige Aktivitäten können gefördert werden. Dazu zählen zum Beispiel Veranstaltungen, Workshops oder Kurse. Aber auch Projekte zur Öffentlichkeitsarbeit oder Kinder- und Jugendangebote sind förderfähig. Kulturelle und künstlerische Ideen erfüllen die Ziele auch häufig.
Antragstellung und Bearbeitung
Die Geschäftsführung des Stadtteilfonds liegt bei der Hörder Stadtteilagentur. In deren Büros bekommen Sie weitere Informationen zum Ablauf der Beantragung. Gerne unterstützt die Hörder Stadtteilagentur auch bei der Antragstellung.
Juryentscheidung
Über die Bewilligung der Anträge entscheidet eine Jury, die mit Bewohner*innen und Akteuren aus dem Quartier besetzt ist. Allein sie trifft die Entscheidung, ob und in welcher Höhe ein Projekt gefördert wird. Nach positiver Beurteilung durch die Jury erhalten Sie von der Stadt Dortmund einen „Bewilligungsbescheid“ und können mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen. Wichtig: Es gilt das Erstattungsprinzip. Das bedeutet, Sie gehen in finanzielle Vorleistung und erhalten nach Vorlage und Prüfung der Belege, Ihre Ausgaben erstattet.
Wenn Sie also eine Projektidee haben, setzen Sie sich mit der Hörder Stadtteilagentur in Verbindung. Wir beraten Sie sehr gerne! Oder laden Sie sich einfach hier das Antragsformular herunter und sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen helfen können, einen leitlinien-konformen Antrag zu formulieren, der dann der Bewohner*innen-Jury vorgelegt werden kann.
Word: Antragsformular Hörder Stadtteilfonds 2021.doc
OpenOffice: Antragsformular Hörder Stadtteilfonds 2021.odt
PDF: Antragsformular Hörder Stadtteilfonds 2021.pdf
Und hier die Leitlinien des Hörder Stadtteilfonds.
Die Jurysitzungen in 2022 finden an folgenden Terminen statt:
22. Februar | 17. Mai | 30. August
Die Anträge müssen jeweils drei Wochen vor der Jurysitzung bei der Hörder Stadtteilagentur eingegangen sein.
Achtung: Während der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie versuchen wir bei vorliegenden Anträgen, Juryentscheidungen jenseits der oben vorgegebenen Termine durch Videokonferenzen herbeizuführen.
Gute Beispiele und Inspiration
Die Broschüre „Stadtteilentwicklung selber machen“ bietet einen spannenden Überblick über bisherige Projekte des Stadtteilfonds. Sie erhalten sie hier.