14. April 2016

Erhöhte Tilgungsnachlässe bei der Wohnraumförderung

Wer hätte gedacht, dass ein Vortrag mit dem Titel „Wohnraumförderung des Landes NRW – Erhöhte Tilgungsnachlässe machen Sozialen Wohnungsbau noch rentabler“ so sehr interessiert, dass der für zwanzig Minuten eingeplante Vortrag über eine Stunde länger dauert.
So geschehen am 13. April 2016 im Bürgersaal der Bezirksverwaltungsstelle Hörde. Detlef Münz vom Amt für Wohnen und Stadterneuerung der Stadt Dortmund war der Einladung der Hörder Stadtteilagentur gefolgt und begeisterte mit anschaulichen Einblicken in seinen Berufsalltag.
Zwischenfragen der Teilnehmer/innen waren stets willkommen und Antworten von Detlef Münz fingen an dem Abend nicht selten mit „Da plaudere ich jetzt mal aus dem Nähkästchen“ an.
Gefragt wurde, wann genau eigentlich von bezahlbarem Wohnraum gesprochen wird. Detlef Münz antwortete, dass die Stadt aktuell von einer Ausgangsmiete von 5,25 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ausgehe. Eine jährliche Erhöhung um 1,5 Prozent sei als Staffelmiete möglich.
Zudem interessierte, wer die Fördermöglichkeiten in Anspruch nimmt. Dies seien sowohl Gesellschaften als auch Private, abhängig vom Förderprogramm. Dortmund als wachsende Stadt sei für Investoren attraktiv geworden.
Ein Teilnehmer fragte: „Wenn ich als Eigentümer/in Förderungen beanspruche und Bindungen eingehe, woher bekomme ich meine Mieter/innen? Kann die Stadt mir Mieter/innen zuweisen?“ Es gibt ein Besetzungsrecht. In der Praxis würde allerdings ein kooperatives Vorgehen zwischen der Stadt und den Eigentümer/innen praktiziert. Aufgrund der großen Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum, sei es ein enger Markt. Wenn eine Wohnung allerdings trotz Bemühungen an keine passenden Mieter/innen übergeben werden kann, sei eine Freistellung der Wohnung möglich. Ein Haus müsse leben, Leerstand bringe niemandem was, so Detlef Münz.
Besonders vor Augen geführt wurden die Einkommensgrenzen für Haushalte, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben und demnach eine geförderte Wohnung beziehen können. Für einen 4-Personenhaushalt liegt die Einkommensgrenze bei über 50.000 Euro Bruttojahreseinkommen (ohne Kindergeld und Ähnlichem). Diese Grenze spiegelt einen großen Anteil normaler Arbeitnehmer-Haushalte wieder. In Dortmund erfüllen nahezu 50 Prozent der Haushalte diese Bedingung.
Sie konnten nicht an der Veranstaltung teilnehmen? Die Präsentation ist hier abrufbar.
Detlef Münz verwies zudem auf den Internetauftritt der NRW Bank, wo alle Förderprogramme anschaulich dargestellt sind.
Außerdem erstellt die Hörder Stadtteilagentur aktuell eine Zusammenstellung der wichtigsten Förderzugänge, die für Hörder Eigentümer/innen interessant sein können. Bei Interesse melden Sie sich für den „Immobilienservice“ an. Schicken Sie uns dazu einfach eine E-Mail an info(at)hoerder-stadtteilagentur.de oder rufen Sie an unter 0231 2220 2314.
Die nächste Informationsveranstaltung für Eigentümer/innen des Stadtumbaugebietes Hörde Zentrum findet am 31. Mai 2016 zum Thema Grundstücksentwässerung statt. Auch hier gibt es wieder hilfreiche Tipps wie Sie Kosten einsparen und sich vor den Folgen von Starkregen schützen können.